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Corona-Virus: Unterstützung für Unternehmen

Für die gesamte Stadt Düren stellt die Corona-Pandemie eine enorme Belastungsprobe dar. Oberste Priorität hat die Reduktion von Kontakten, damit das Virus sich nicht mehr so schnell ausbreiten und unser Gesundheitssystem Schritt halten kann. Es geht schlicht darum, hunderte Menschenleben zu schützen. Vor diesem Hintergrund sind alle behördlichen Maßnahmen berechtigt. Gleichzeitig muss man aber auch die massiven Nebenwirkungen sehen, die diese Maßnahmen auch und vor allem die Wirtschaft haben. Betroffen sind fast alle Bereiche vom Einzelhandel über die Gastronomie, die Hotellerie, das Handwerk, den Handel, den Dienstleistungsbereich, die industrielle Produktion sowie die Logistik. Aus diesen vielfältigen Bereichen sind Unternehmen in Düren von vorübergehenden und notwendigen Schließungen betroffen und/oder haben mit teils massiven Nachfrage- und Umsatzeinbußen zu kämpfen.

Vor diesem Hintergrund bieten die Stadt Düren und die WIN.DN GmbH zahlreiche Informationen und Entlastungsmaßnahmen, die auf dieser Seite zusammengefasst sind:

Übersicht der Unterstützungsprogramme:

1. Maßnahmen der Stadt Düren

  • Stundung von städtischen Steuerforderungen
  • Infohotline der WIN.DN

2. Allgemeine Unterstützungsprogramme

  • Kurzarbeitergeld
  • Unterstützung bei einer vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne
  • Herabsetzung und Stundung von Steuerzahlungen und Versicherungsbeiträgen

3. Liquidität

  • Sofortprogramm Bund
  • Soforthilfe NRW
  • Förderkredite und Besicherung
  • Mikromezzaninfonds Deutschland

1. Maßnahmen der Stadt Düren

Als Beitrag zur Sicherung der Liquidität ermöglicht die Stadt den Dürener Unternehmen vorerst bis zum 30. Juni 2020 die zinslose Stundung von allen städtischen Steuerforderungen und –vorauszahlungen. Das betrifft insbesondere die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Vergnügungssteuer. In Einzelfällen kann die zinslose Stundung auch für Mieten und Pachten in städtischen Räumlichkeiten in Anspruch genommen werden.

  • Unternehmen, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, richten eine kurze E-Mail mit entsprechender Begründung (Bspw. Umsatzeinbußen aufgrund der verfügten Schließung) an das städtische Amt für Finanzen senden, unter stadtkasse(at)dueren.de. Die Stadtkasse sichert eine zügige Bearbeitung zu und wird umgehend Kontakt zu den Antragstellern aufnehmen.

  • Die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIN.DN bietet für Dürener Unternehmen eine Hotline und Informationen zur Corona-Pandemie. Unter Tel.: 02421 – 69540-18 erreichen Unternehmen die WIN.DN-Hotline von Montag bis Donnerstag von 9 - 16 Uhr und Freitag von 9 -12 Uhr.

2. Allgemeine Unterstützungsprogramme

  • Kurzarbeitergeld
    Kommt es in Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses, ist ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld möglich. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall Kurzarbeit bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
    Servicehotline für Arbeitgeber: 0800-4555520
    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Unterstützung bei einer vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne
    Das Gesundheitsamt kann nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschenunter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe des Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber, innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.
    Zuständig in Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Rheinland:
    https://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/inhaltsseite_114.jsp
    Die vom Land Nordrhein-Westfalen oder freiwillig beschlossenen Betriebsschließungen sind keine Quarantänen oder Tätigkeitsverbote im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Diese gelten aber als „außergewöhnliches Ereignis“ im Sinne des Kurzarbeitergeldes.

  • Herabsetzung und Stundung von Steuerzahlungen und Versicherungsbeiträgen
    Die Finanzverwaltung kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.
    Weitere Informationen und Vordrucke für entsprechende Anträge erhalten Sie unter:
    www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

3. Liquidität

Ein Sofortprogramm, dass insbesondere kleine (bis 5 und bis 10 Beschäftigte) und mittlere Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) unterstützt wird derzeit von der Bundes- und Landesregierung erarbeitet und soll sehr kurzfristig mit direkten Hilfen (Zuschüsse!) zur Verfügung stehen.

Digitale Anträge auf Soforthilfe werden ab dem 27.03.2020 auf www.wirtschaft.nrw.de/corona zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie hier sobald eine Antragstellung möglich ist.

  • Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weitere öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

    Kredite können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. €) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab ca. 1,5 Mio. €) besichert werden.

    Entsprechende Informationen finden Sie unter https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html oder telefonisch unter: 0211 – 917414800

  • Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW.BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU oder https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html

    KfW-Programme
    KfW-Schnellkredit soll in Kürze zu beantragen sein. Der KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten, 100 % Risikoübernahme durch eine Garantie des Bundes

    KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind.  Für Anschaffungen und laufende Kosten können Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden, Risikoübernahme bis zu 90 % je nach Unternehmensgröße

    ERP-Gründerkredit – Universell: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. 

    https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

  • Mikromezzaninfonds Deutschland
    Gefördert werden Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.
    Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen eines Finanzbedarfs von max. 300.000 € (die Obergrenze gilt nicht für Antragsteller der speziellen Zielgruppen).

    Ziel ist es, den Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland zu verbessern und die Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen zu erhöhen.
    https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mikromezzaninfonds-Deutschland/15695/produktdetail.html

Per Pressemitteilung und Facebook informieren wir zudem regelmäßig über den Stand der Dinge:

Weitere Informationen für Unternehmen:

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Kontakt

WIN.DN GmbH

Am Langen Graben 1
52353 Düren

Tel +49 2421 69540 00
Fax +49 2421 69540 29
info(at)windn.de

Ansprechpartner

Tatjana Pradzynski

Standortmarketing & Öffentlichkeitsarbeit
Tel +49 2421 69540 22
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