Vor diesem Hintergrund bieten die Stadt Düren und die WIN.DN GmbH zahlreiche Informationen und Entlastungsmaßnahmen, die auf dieser Seite zusammengefasst sind:
2. Allgemeine Unterstützungsprogramme
Als Beitrag zur Sicherung der Liquidität ermöglicht die Stadt den Dürener Unternehmen vorerst bis zum 30. Juni 2020 die zinslose Stundung von allen städtischen Steuerforderungen und –vorauszahlungen. Das betrifft insbesondere die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Vergnügungssteuer. In Einzelfällen kann die zinslose Stundung auch für Mieten und Pachten in städtischen Räumlichkeiten in Anspruch genommen werden.
Ein Sofortprogramm, dass insbesondere kleine (bis 5 und bis 10 Beschäftigte) und mittlere Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) unterstützt wird derzeit von der Bundes- und Landesregierung erarbeitet und soll sehr kurzfristig mit direkten Hilfen (Zuschüsse!) zur Verfügung stehen.
Digitale Anträge auf Soforthilfe werden ab dem 27.03.2020 auf www.wirtschaft.nrw.de/corona zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie hier sobald eine Antragstellung möglich ist.
Das Sofortprogramm setzt sich aus einem Bundes- und einem Länderanteil zusammen:
Zuschüsse des Bundes gibt es für kleine Unternehmen und gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. Dieses Programm umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 € zu zahlen.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme des Sofortprogramms erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein.
In Folge der Corona-Krise
- haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
- oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
- oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weitere öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
Kredite können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. €) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab ca. 1,5 Mio. €) besichert werden.
Entsprechende Informationen finden Sie unter https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html oder telefonisch unter: 0211 – 917414800
Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW.BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU oder https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
KfW-Programme
KfW-Schnellkredit soll in Kürze zu beantragen sein. Der KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten, 100 % Risikoübernahme durch eine Garantie des Bundes
KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Für Anschaffungen und laufende Kosten können Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden, Risikoübernahme bis zu 90 % je nach Unternehmensgröße
ERP-Gründerkredit – Universell: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Mikromezzaninfonds Deutschland
Gefördert werden Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen eines Finanzbedarfs von max. 300.000 € (die Obergrenze gilt nicht für Antragsteller der speziellen Zielgruppen).
Ziel ist es, den Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland zu verbessern und die Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen zu erhöhen.
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mikromezzaninfonds-Deutschland/15695/produktdetail.html
Per Pressemitteilung und Facebook informieren wir zudem regelmäßig über den Stand der Dinge:
Weitere Informationen für Unternehmen:
Muster-Vordruck: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW)
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