Der erste Lärmaktionsplan wurde 2008 aufgestellt und 2013 nach der zweiten Stufe der Lärmkartierung fortgeschrieben. Er betrifft Gebiete, in denen Einwohner mit einem Lärmpegel von mehr als 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts betroffen sind.
Bezüglich der Lärmaktionsplanung an Hauptschienenwegen wird auf den ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes verwiesen: