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Hinweis zur EG-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) sieht unter anderem seit dem 28. Dezember 2009 die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA) vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgabe des EA soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der EA bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Einheitlichen Ansprechpartner ab 2016 bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet. Dienstleistungserbringern steht es frei, ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständigen Behörden oder den EA abwickeln möchten.

Kontakt:

Einheitlicher Ansprechpartner
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: +49 (0) 5231 713450
Telefax: +49 (0) 5231 71823450


Alternativ können Sie sich auch weiterhin mit Ihrem Anliegen direkt an die Stadt Düren wenden (zum virtuellen Rathaus).

Eine vollständige elektronische Verfahrensabwicklung ist momentan noch nicht möglich. An der Umsetzung dieser nach Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie geforderten elektronischen Verfahrensabwicklung wird zurzeit gearbeitet.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie unter www.nrw-ea.de

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