Unter dem Stichwort "Politik" erhalten Sie auf den folgenden Seiten Informationen über den Stadtrat, die Fraktionen, Ausschüsse, das Ratsinformationssystem, das Ortsrecht, weitere Gremien und die Wahlen in Düren.
Träger der Gemeindeverwaltung und damit Vertreter der Bürgerschaft sind der Rat und der Bürgermeister, für deren Aufgaben- und Zuständigskeitsverteilung sowie für deren Rechte und Pflichten die Gemeindeordnung oder das Ortsrecht verbindliche Regelungen trifft.
"Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe." - So bestimmt es die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen. Vertretung der Bürgerschaft ist also der Stadtrat.
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Aktuell haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Düren sechs Parteien in den Rat der Stadt gewählt.
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Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann der Rat Ausschüsse bilden (§ 57 Abs. 1 GO NRW).
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Möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird, können Sie sich an den neueingerichteten Bürgerausschuss wenden. Stellen Sie in diesem Fall bitte einen Bürgerantrag.
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Der Seniorenrat ist die Interessenvertretung und das Sprachrohr der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Stadt Düren.
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Der Bereich Wahlen ist im Bürgerbüro angesiedelt. Dort werden alle Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.
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Dürener Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen können sich gerne mit Fragen oder Anliegen und Vorschlägen zu Problemen gehandicapter Menschen an den Inklusionsbeirat und seine Mitglieder wenden.
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Neben dem Ehrenbürgerrecht gibt es noch weitere Auszeichnungen, mit der die Stadt Düren verdiente Persönlichkeiten und Bürger ehrt: Den Ehrenring der Stadt Düren, die Bürgermedaille der Stadt Düren und die Ehrenplakette der Stadt Düren.
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