"Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe."
So bestimmt es die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen. Vertretung der Bürgerschaft ist also der Stadtrat. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt und hat in Düren 50 Mitglieder (zzgl. Bürgermeister). Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig.
Informationen zu den Mitgliedern des Rates entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Welche Fraktionen im Dürener Stadtrat vertreten sind, erfahren Sie hier.