Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Düren, nach einer monatlich durch die entsprechende Landesstelle neu zu errechnende Aufnahmequote verpflichtet, Asylbewerber und illegal eingereiste Ausländer aufzunehmen, unterzubringen und sozialhilfemäßig zu versorgen.
Die Unterbringung dieser zugewiesenen Personen erfolgt in den städtischen Übergangsheimen. Die finanzielle Versorgung einschließlich der Krankenhilfe wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Die Krankenhilfe umfasst nur eine Akut- und Schmerzbehandlung.
Die Dauer des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richtet sich nach dem ausländerrechtlichen Status.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht folgende Leistungen für Asylbewerber vor: