Leitseite
Wohnangelegenheiten Sozialamt
Verwaltung & Politik
Leben & Wohnen
Wirtschaft & Handel
Kultur & Tourismus
Leitseite > Leben & Wohnen > Wohnen > Wohnangelegenheiten Sozialamt

Wohnangelegenheiten Sozialamt

Seit dem 1. Mai 2010 ist das früher eigenständige Wohnungsförderungsamt als Sachgebiet Wohnen dem Sozialamt zugeordnet. Die Anträge für Wohngeld/Lastenzuschuss erhalten Sie ebenfalls in der zentralen Anlaufstelle des Sozialamtes. Einen ersten Überblick über die Themen des Sachgebietes erhalten Sie unter den folgenden Punkten.

Wohnberechtigungsschein

Der soziale Wohnungsbau wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadtverwaltung Düren ausgestellt und gelten für maximal ein Jahr. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Hier gelangen Sie zu weitere Informationen und Anträgen


Wohnungsaufsicht

Die gesetzliche Regelung des Erhalts und der Pflege insbesondere von vermietetem Wohnraum ist ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik. Obwohl es im Eigeninteresse des Wohnraumeigentümers liegen sollte, den Wohnraum in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, müssen immer wieder erhebliche Mängel bei der Beschaffenheit von Wohnraum festgestellt werden. Daher hat der Gesetzgeber den Gemeinden Befugnisse erteilt, um auf geeignete Weise wesentliche Wohnungsmängel zu beseitigen.

Allerdings kann der Mieter sich erst dann an die Wohnungsaufsicht wenden, wenn er sich vergeblich um die Beseitigung solcher Mängel und Missstände bei dem Eigentümer bemüht hat. Hierzu ist der bisher geführte Schriftverkehr mit dem Eigentümer vorzulegen. Wenn dann Anhaltspunkte gegeben sind, dass das Wohnen erheblich beeinträchtigt ist, besichtigt die Wohnungsaufsicht das Gebäude, um genaue Kenntnisse über vorhandene Mängel zu erhalten

Hier gelangen Sie zu weitere Informationen und Anträgen

Wohnungsvermittlung

Bei der Beschaffung einer Wohnung im Stadtgebiet von Düren werden Sie gebührenfrei von der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle im Sachgebiet 50.91 - Wohnen - unterstützt.

In der Regel stellen die Vermieter der Wohnungsvermittlungsstelle nur öffentlich geförderte Wohnungen zur Vermittlung zur Verfügung. In diese Wohnungen dürfen grundsätzlich nur Wohnungssuchende einziehen, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind.

Hier gelangen Sie zu weitere Informationen und Anträgen

Zinssenkungsantrag

Bewilligte Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt werden, können nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von bis zu 6 % jährlich verzinst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, dann eine Zinssenkung beantragen. Bei Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern, deren Gesamteinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt, kann auf Antrag die Verzinsung der Darlehen für die Dauer von drei Jahren verringert werden. Die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets Wohnen berechnen die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers und bescheinigen diese für die NRW. Bank.
Diese entscheidet aufgrund der Berechnung über die Höhe der zu zahlenden Zinsen. Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Die Zinsen können sich dabei von 6 % bis auf 0 % verringern.

Hier gelangen Sie zu weitere Informationen und Anträgen

Wohngeldrechner

Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Rechtsgrundlagen sind §§ 7, 26 SGB I und § 1 Wohngeldgesetz.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Anschließend können Sie den Wohngeldanspruch online beantragen.

wohngeldrechner.nrw.de

 Drucken © Stadt Düren

Wohnberechtigungs-
bescheinigung, Zinssenkungsanträge, Bestands-
und Besetzungskontrolle

Frau Zantis
Tel.: 02421 25-2792 (dienstags, donnerstags)

Herr Jordan
Tel.: 02421 25-2716

Frau Dahlmanns
Tel.: 02421 25-2790

Wohnungsaufsicht

Frau Weber
Tel.: 02421 25-2709

Wohnungsvermittlung

Frau Steckenborn
Tel.: 02421 25-2791

Wohnungsgeld

Frau Schmitz
Tel.: 02421 25-2793