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Mietrecht und Mieter-/Vermieterschutz

Zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Klare vertragliche Vereinbarungen und Kenntnis über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen helfen, diese Unstimmigkeiten zu verhindern.

Wird eine Wohnung vermietet, müssen sowohl Mieter als auch Vermieter zahlreiche wichtige Regelungen beachten: Dazu zählt, dass Mieter in den meisten Fällen keine Maklerprovision zahlen müssen. Denn das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat und das ist meist der Vermieter. Außerdem gilt in vielen deutschen Regionen inzwischen die Mietpreisbremse. Sie deckelt die maximale Miethöhe bei Neuvermietungen. 

Der Mietvertrag

Wenn es zum  Abschluss eines Mietvertrags kommt, muss das Hauptaugenmerk auf die Vertragsklauseln gelegt werden, denn manche Regelungen – zum Beispiel solche über Schönheitsreparaturen – können für den Mieter nachteilig oder gar unwirksam sein.
Mietverträge enthalten üblicherweise auch Regelungen zu den Nebenkosten, die in den meisten Fällen vom Mieter zu tragen sind. Der Mieter zahlt dann in der Regel eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung neben der Kaltmiete. Der Vermieter muss innerhalb einer Frist eine Nebenkostenabrechnung erstellen und mit seinem Mieter abrechnen. 

Kündigung des Mietverhältnisses

Soll das Mietverhältnis gekündigt werden, gelten für Mieter und Vermieter unterschiedliche rechtliche Regelungen. Bei unbefristeten Verträgen kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Vermieter hingegen gelten andere Fristen, die umso länger sind, je länger das Mietverhältnis schon andauert. Manche Verträge enthalten eine Kündigungsausschlussklausel, wonach beide Vertragsparteien für einen gewissen Zeitraum auf eine Kündigung verzichten.
Der Vermieter kann nur dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt, zum Beispiel Eigenbedarf. Oder aber, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, beispielsweise, weil er seine Miete nicht zahlt.
Nach Auszug des Mieters kann der Vermieter etwaige Forderungen, die er noch an den Mieter hat, mit der Kaution verrechnen. Ansonsten ist diese zeitnah – spätestens nach drei bis sechs Monaten – an den Mieter zurückzuzahlen.

Mieter- / Vermietervereinigungen

Als Mieter kann es schnell passieren, dass man sich uneins mit dem Vermieter ist. Sei es die Betriebskostenabrechnung, Kautionsrückzahlung, Schönheitsreparaturen, Mängel oder viele andere denkbare Streitigkeiten. Um die Ihnen zustehenden Ansprüche zu erhalten bedarf es oftmals viel Zeit, Geld und Geduld. Für diese Fälle ist es sinnvoll Mitglied in einem Mieterverein zu sein. In den allermeisten Fällen können die Streitfälle somit außergerichtlich geklärt werden. 

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Wichtige Rechtsgrundlagen

-§§ 535 ff. BGB
-Wohnungsbindungsgesetz
-Zweite Berechnungsverordnung
-Neubaumietenverordnung
-Zweites Wohnungsbaugesetz
-Energieeinsparverordnung

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