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Zwangsversteigerungen

Auf der Grafik ist ein Richterhammer abgebildet.

Die Zwangsversteigerung ist eine Art des Vollstreckungsverfahrens. Diese ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung geregelt, sodass die Zwangsversteigerung strengen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. 

Aus gesetzlicher Sicht versteht man unter einer Zwangsversteigerung die mit staatlichen Mitteln gelenkte Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Gläubiger an den Schuldner stellt. Hier können unter Umständen auch mehrere Gläubiger beteiligt sein. Im Zuge einer Zwangsversteigerung wird dem Gläubiger somit die Möglichkeit geboten, seine offenen Forderungen zu bedienen, indem er eine Vollstreckung im Bereich der unbeweglichen Vermögens des Schuldners vornimmt.

Dieses unbewegliche Vermögen umfasst neben Grundstücken auch deren Aufbauten, also ganze Gebäude oder Gebäudekomplexe, ganze Immobilien, also auch Eigentumswohnungen. Von einer Zwangsversteigerung können auch eigentumsgleiche Rechte, wie beispielsweise das Erbbaurecht betroffen sein.

Zuständig für eine Zwangsversteigerung in Düren und das gesamte Verfahren ist das zuständige Vollstreckungsgericht. Als dieses fungiert in den meisten Fällen das Amtsgericht Düren. 

Dieses prüft den Antrag und wird dann die Zwangsversteigerung erlassen. Hier ist der jeweilige Rechtspfleger im weiteren Verlauf dann der Ansprechpartner für die meisten Anliegen, die im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung stehen.
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