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Gestaltungsbeirat der Stadt Düren

Der Rat der Stadt Düren ist mit Beschluss vom 12.02.2014 eine „baukulturelle Selbstverpflichtung“ eingegangen, um die Baukultur in der Stadt Düren zu fördern. In der Konsequenz wurde der Gestaltungsbeirat im November 2015 eingerichtet.

Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Erhaltung und Gestaltung des Dürener Stadtbildes von besonderer Bedeutung sind, zu beraten. Die Beratung umfasst insbesondere

  • stadtbildprägende Bauvorhaben
  • stadtgestalterische bedeutsame Planungen und Konzepte
  • Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen
  • Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe

Mitglieder

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus sieben vom Rat berufenen, stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Diese sind Experten aus den Fachgebieten der Architektur, des Städtebaus sowie der Landschafts- und Freiraumplanung.

Darüber hinaus nehmen Vertreter aus Politik und Verwaltung beratend an den Sitzungen des Gestaltungsbeirats teil.

Mitglieder des Gestaltungsbeirates:

  • Prof. Dipl. Ing. Rolf Westerheide (Stadtplaner, Aachen)

  • Dipl. Ing. Norbert Kloeters (Landschaftsplaner, Aachen)

  • Dipl. Ing. Klaus Hollenbeck (Architekt, Köln)

  • Dipl. Ing. Olaf Drehsen (Architekt, Köln)

  • Dipl. Ing. Arno Knott (Architekt, Düren)

  • Dipl. Ing. Georg Potschernik (Architekt, Düren)

  • Dipl. Ing. Ralf Rubio (Architekt, Düren)

 

Geschäftsführer

  • Niels-Christian Schaffert (Technischer Beigeordneter der Stadt Düren)

 

Beratung

Bauherren oder Entwurfsverfasser haben die Möglichkeit, ihre Planung dem Gestaltungsbeirat vorzustellen. Der Entwurfsverfasser der Projekte wird zur Sitzung des Gestaltungsbeirates zur Vorstellung seiner Planung eingeladen.

Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen des Gestaltungsbeirates obliegen dem Amt für Stadtentwicklung als Geschäftsstelle.

Vorschläge zur Tagesordnung können von der Verwaltung, den Ratsgremien und dem Beirat gemacht werden.

Der Gestaltungsbeirat tagt nach Bedarf bis zu 10 mal jährlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Beratungsergebnisse haben Empfehlungscharakter und richten sich ebenso an private Bauherren und Architekten wie an die Verwaltung und den Rat der Stadt Düren.

 

Rechtliche Grundlage

Der Gestaltungsbeirat dient dem Erhalt und der Verbesserung der Bauqualität und der Baukultur auf lokaler Ebene. Er ist jedoch kein Entscheidungsgremium im Sinne der Gemeindeordnung.

Die Bildung eines Gestaltungsbeirates ist rechtlich verankert:

Gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), §58 Abs. 5, können die Bauaufsichtsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe Sachverständige und sachverständige Stellen heranziehen.

Unterlagen zum Gestaltungsbeirat

 Drucken © Stadt Düren

Kontakt

Herr Steffens
Amt für Stadtentwicklung
Kaiserplatz 2-4
(2. Etage)
52348 Düren

Telefon: 02421 25-2432
Telefax: 02421 25-180-1359

E-Mail