Leitseite
Gestaltungssatzungen, sonstige städtebauliche Satzungen
Verwaltung & Politik
Leben & Wohnen
Wirtschaft & Handel
Kultur & Tourismus
Leitseite > Leben & Wohnen > Planen und Bauen > Gestaltungssatzungen, sonstige städtebauliche Satzungen

Gestaltungssatzungen/Sonstige städtebauliche Satzungen

Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

Denken Sie bitte daran, dass wir Ihnen auf diesen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung stellen, Sie aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten können. Wenden Sie sich hierfür bitte an die angegebenen Ansprechpartner/innen in der Abteilung Planung.

Im Stadtgebiet Düren sind bisher folgende Gestaltungssatzungen erlassen worden:

Gestaltungssatzungen Innenstadt:

Denkmalbereichssatzung Grüngürtel

Vorkaufsrechtssatzungen

Die Gemeinde kann gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht (Vorkaufsrechtssatzung).

Im Stadtgebiet Düren sind bisher folgende Vorkaufsrechtssatzungen gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB erlassen worden:

 Drucken © Stadt Düren

Kontakt

Herr Wessels
Amt für Stadtentwicklung
- Abteilung Planung -
Kaiserplatz 2-4
(3. Etage)
52355 Düren

Telefon: 02421 25-2435
Telefax: 02421 25-180-1359

E-Mail