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Leitseite > Leben & Wohnen > Planen und Bauen > Bauservice > Ratschläge und Tipps

Auswahl eines Grundstücks

Die Suche und Beschaffung eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt normalerweise auf dem freien Markt über Internetportale, Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler. Die Stadt Düren steht Bauwilligen dabei helfend zur Seite, indem sie auf ihren Internetseiten einen umfänglichen Bauservice anbietet.

Kaufinteressenten sollten sich über die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstückes vor Vertragsabschluss Klarheit verschaffen. Es ist daher unbedingt ratsam, die nachfolgenden Fragen vor dem Grundstückskauf zu klären:

  • Ist das Grundstück aus planungsrechtlicher Sicht bebaubar und falls ja, in welcher Art und Weise? Gibt es einen Bebauungsplan und falls ja, welche Festsetzungen trifft er? Wie könnte sich die Umgebung des Grundstücks in den nächsten Jahren entwickeln? Gibt es städtebauliche Planungen oder Straßenplanungen, die sich auf das Wohnumfeld signifikant auswirken werden?

Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, stadtplanung(at)dueren.de 

  • Gibt es bauordnungsrechtliche Besonderheiten, die zu beachten sind?

Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung, bauordnung(at)dueren.de 

  • Enthalten die Altlastverdachtsflächenkataster des Kreises Düren und der Stadt Düren Informationen über einen Altlastverdacht das Grundstück betreffend? Welche Auskünfte hierzu, z. B. die bisherige Nutzung des Grundstücks, kann der Vorbesitzer geben?

Auskunft erteilen:
Kreisverwaltung Düren als Untere Bodenschutzbehörde
Telefon: 02421 22-2668, m.kraemer(at)kreis-dueren.de 

Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Umwelt
Telefon: 02421 25-2488, umwelt(at)dueren.de

  • Sind im Grundbuch des Grundstücks Rechte Dritter verzeichnet? Ist dem bisherigen Eigentümer bekannt, ob Rechte am Grundstück bestehen, die weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis eingetragen sind?
    Lasten und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen und privatrechtlich vereinbart wurden, werden im Grundbuch verzeichnet. Derartige Lasten und Beschränkungen, vor allem sog. Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, können eine eingeschränkte Nutzung – beispielsweise die Nichtüberbaubarkeit von Teilflächen eines Grundstücks – zur Folge haben.

Auskunft erteilt:
Amtsgericht Düren, Grundbuchamt
August-Klotz-Straße 14, Telefon: 02421 493-0

  • Gibt es Einträge das Grundstück betreffend im Baulastenverzeichnis der Stadt Düren?
    Eine Baulast dient der Absicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Mit einer Baulast erklärt sich ein Grundstückseigentümer freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d. h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Eventuelle Baulasten können – genauso wie Rechte im Grundbuch – den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
    Formular unter www.dueren.de/dienstleistungen/baulast

Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung
Telefon: 02421 25-1337, baulastenauskunft(at)dueren.de 

  • Ist die Erschließung des Grundstücks gesichert?
    Ohne ausreichend vorhandene Erschließungsanlagen, die ein Gebäude an öffentliche Straßen und an Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar.

Auskunft erteilen:
Zum Thema Anschluss an öffentliche Straße:
Amt für Tiefbau und Grünflächen
Telefon: 02421 25-2651, tiefbauamt@dueren.de

Zum Thema Anschluss an Abwasseranlagen:
Stadtentwässerung Düren
Telefon: 02421 25-2651, stadtentwaesserung(at)dueren.de

  • Sind die Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussgebühren für das Grundstück bereits abgegolten?
    Beiträge ruhen als öffentliche Last auf einem Grundstück. Öffentliche Grundstückslasten werden nicht im Grundbuch eingetragen, sind aber auch ohne einen Hinweis im Grundbuch wirksam, so dass es beispielsweise keinen Gutglaubensschutz gibt. Ein neuer Erwerber erwirbt das Grundstück also mit der Grundstückslast, selbst wenn sie nicht eingetragen war. Da derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist, sind Sie im Zweifel zur Zahlung verpflichtet.
    Formular unter www.dueren.de/dienstleistungen/anliegerbescheinigung

Auskunft erteilt:
Stadt Düren, Bauverwaltungsamt
Telefon: 02421 25-2411, bauverwaltungsamt(at)dueren.de

  • Liegt das Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und falls ja, welche Auswirkungen wird dies voraussichtlich haben?

Auskunft erteilt:
Kreisverwaltung Düren als Untere Wasserbehörde
Telefon: 02421 22-2681, r.giese(at)kreis-dueren.de

  • Gibt es wichtige Erkenntnisse oder Besonderheiten bei der Grundwassersituation?

Auskunft erteilt:
Erftverband, Abteilung Grundwasser
Telefon: 02271 88-1296
holger.diez(at)erftverband.de
alternativ an: info(at)erftverband.de

  • Gibt es Erkenntnisse zur Bergschadenssituation?

Auskunft erteilt:'
Stadt Düren, Amt für Stadtentwicklung
Telefon: 02421 25-1342, stadtvermessung(at)dueren.de

  • Ist die technische Erschließung, also beispielsweise die Hausanschlüsse für Strom, Gas, Telefon, Wasser und Abwasser, bereits erstellt und bezahlt?

Auskunft erteilen:
Energieversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen

Zum Thema Abwasserleitungen:
Stadtentwässerung Düren
Telefon: 02421 25-2651, stadtentwaesserung@dueren.de

  • Welcher Bodenrichtwert für Bauland liegt für das Grundstück vor?
    Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften (z. B. die bauliche Ausnutzbarkeit, die Grundstücksgestalt – insbesondere die Grundstückstiefe –, der Erschließungszustand oder die Bodenbeschaffenheit) für dieses Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen einzelner Grundstücke von diesen wertbestimmenden Eigenschaften können Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
    Die aktuelle Bodenrichtwertkarte kann auf der Internetseite www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen werden. Informationen zum örtlichen Gutachterausschuss und zum Grundstücksmarkt erhalten Sie auf der Internetseite www.gutachterausschuss.dueren.de.

Auskunft erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren
Telefon: 02421 25-1340, gutachterausschuss@dueren.de

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Grundstückskauf

Der Bauherr wird in den meisten Fällen anstreben, selbst Eigentümer des Baugrundstückes zu werden. Dennoch sei auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Grundstück mit einem Erbbaurecht zu belasten. In diesem Fall kauft der Erwerber nicht das Grundstück, sondern ein Erbbaurecht, mit welchem ihm über den vereinbarten Zeitraum das Recht zur Bebauung des Grundstücks eingeräumt wird. Hierfür bezahlt er dem Eigentümer einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer ist dem Eigentümer gleichgestellt, das heißt er kann das Grundstück so benutzen, als sei er Eigentümer. Oftmals ist die Bestellung eines Erbbaurechtes in den ersten Jahren der Ausübung günstiger als der Erwerb eines Baugrundstückes. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erbbaurecht finden Sie in der Erbbaurechtsverordnung.

Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes ist nur im Wege eines notariell beglaubigten Vertrages möglich.

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Ratschläge des ILS NRW

Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht bereits seit 1987 Ratgeber zu den verschiedensten Bereichen des Bauwesens. Sie enthalten eine Fülle von Informationen für die breite Öffentlichkeit und stellen durch eine gut verständliche Darstellung der einzelnen Problemstellungen einen besonderen Bürgerservice dar.
Link: www.ils-forschung.de

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Bau- und Leistungsbeschreibung
für Ein- und Zweifamilienhäuser

Die Partner der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" betrachten es als ein wichtiges Anliegen, durch die Erhöhung der Markttransparenz bei Hausangeboten den Verbraucherschutz beim Hausbau zu stärken.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen sind eine wichtige Verbraucherinformation für private Bauherren und Erwerber. Diese Mindestanforderungen unterstützen die Zielstellung, in zukünftigen Bau- und Leistungsbeschreibungen den Umfang der Leistungen, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie den technischen Ausstattungsgrad eindeutig zu beschreiben.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen können für alle Arten von Ein- und Zweifamilienhäusern verwendet werden - unabhängig von der Bauweise und Ausbaustufe (mit und ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus). Damit wird der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter - gleich ob Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger - unterstützt.
Für Hausanbieter tragen die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen empfehlenden Charakter. Den Unternehmer- und Fachverbänden wird vorgeschlagen, ihren Mitgliedsunternehmen die Anwendung der Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen zu empfehlen.

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Informationen der Bundesnotarkammer

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Die Bundesnotarkammer informiert über wichtige Grundsätze, die beachtet werden müssen.

Informationen der Bundesnotarkammer zum Immobilienkauf:
www.bnotk.de

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Kriminalprävention - Sicherheitsberatung - Einbruchschutz

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei wiegen für die Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl, die nach einem Einbruch auftreten können, meist vielfach schwerer als der rein materielle Schaden. Ein Wohnungseinbruch ist einer psychologischen Studie zufolge eines der einschneidendsten Erlebnisse, die einem Menschen widerfahren kann.
Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Daher ist es für Bauherren bei einem Neubau sinnvoll, frühzeitig in der Planungsphase über technische Möglichkeiten des Schutzes nachzudenken. Aber auch bei bestehenden Immobilien kann eine technische Nachrüstung zu einem erhöhten Maß an Sicherheit führen.
Das Merkblatt für Bauherren, das vom Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Düren verfasst wurde, gibt Ihnen erste Ratschläge und Tipps, wie Sie Ihr Haus wirksam vor einem Einbruch schützen können.
Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link, der Sie auf die Internetseite des Sicherheitsberaters der Polizeidienststelle Düren bringt www.polizei.nrw.de/dueren/

Eine anschauliche Broschüre zum Thema Einbruchschutz und einen Flyer speziell zu Alarmanlagen können Sie beim Bauberater der Stadt Düren im Bürgerbüro erhalten.

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