Auf dieser Seite finden Sie Ratschläge und Tipps zu folgenden Themen:
Die Suche und Beschaffung eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt normalerweise auf dem freien Markt über Internetportale, Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler. Die Stadt Düren steht Bauwilligen dabei helfend zur Seite, indem sie auf ihren Internetseiten einen umfänglichen Bauservice anbietet.
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, stadtplanung(at)dueren.de
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung, bauordnung(at)dueren.de
Auskunft erteilen:
Kreisverwaltung Düren als Untere Bodenschutzbehörde
Telefon: 02421 22-2668, m.kraemer(at)kreis-dueren.de
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Umwelt
Telefon: 02421 25-2488, umwelt(at)dueren.de
Auskunft erteilt:
Amtsgericht Düren, Grundbuchamt
August-Klotz-Straße 14, Telefon: 02421 493-0
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung
Telefon: 02421 25-1337, baulastenauskunft(at)dueren.de
Auskunft erteilen:
Zum Thema Anschluss an öffentliche Straße:
Amt für Tiefbau und Grünflächen
Telefon: 02421 25-2651, tiefbauamt@dueren.de
Zum Thema Anschluss an Abwasseranlagen:
Stadtentwässerung Düren
Telefon: 02421 25-2651, stadtentwaesserung(at)dueren.de
Auskunft erteilt:
Stadt Düren, Bauverwaltungsamt
Telefon: 02421 25-2411, bauverwaltungsamt(at)dueren.de
Auskunft erteilt:
Kreisverwaltung Düren als Untere Wasserbehörde
Telefon: 02421 22-2681, r.giese(at)kreis-dueren.de
Auskunft erteilt:
Erftverband, Abteilung Grundwasser
Telefon: 02271 88-1296
holger.diez(at)erftverband.de
alternativ an: info(at)erftverband.de
Auskunft erteilt:'
Stadt Düren, Amt für Stadtentwicklung
Telefon: 02421 25-1342, stadtvermessung(at)dueren.de
Auskunft erteilen:
Energieversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen
Zum Thema Abwasserleitungen:
Stadtentwässerung Düren
Telefon: 02421 25-2651, stadtentwaesserung@dueren.de
Auskunft erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren
Telefon: 02421 25-1340, gutachterausschuss@dueren.de
Der Bauherr wird in den meisten Fällen anstreben, selbst Eigentümer des Baugrundstückes zu werden. Dennoch sei auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Grundstück mit einem Erbbaurecht zu belasten. In diesem Fall kauft der Erwerber nicht das Grundstück, sondern ein Erbbaurecht, mit welchem ihm über den vereinbarten Zeitraum das Recht zur Bebauung des Grundstücks eingeräumt wird. Hierfür bezahlt er dem Eigentümer einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer ist dem Eigentümer gleichgestellt, das heißt er kann das Grundstück so benutzen, als sei er Eigentümer. Oftmals ist die Bestellung eines Erbbaurechtes in den ersten Jahren der Ausübung günstiger als der Erwerb eines Baugrundstückes. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erbbaurecht finden Sie in der Erbbaurechtsverordnung.
Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes ist nur im Wege eines notariell beglaubigten Vertrages möglich.
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht bereits seit 1987 Ratgeber zu den verschiedensten Bereichen des Bauwesens. Sie enthalten eine Fülle von Informationen für die breite Öffentlichkeit und stellen durch eine gut verständliche Darstellung der einzelnen Problemstellungen einen besonderen Bürgerservice dar.
Link: www.ils-forschung.de
Die Partner der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" betrachten es als ein wichtiges Anliegen, durch die Erhöhung der Markttransparenz bei Hausangeboten den Verbraucherschutz beim Hausbau zu stärken.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen sind eine wichtige Verbraucherinformation für private Bauherren und Erwerber. Diese Mindestanforderungen unterstützen die Zielstellung, in zukünftigen Bau- und Leistungsbeschreibungen den Umfang der Leistungen, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie den technischen Ausstattungsgrad eindeutig zu beschreiben.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen können für alle Arten von Ein- und Zweifamilienhäusern verwendet werden - unabhängig von der Bauweise und Ausbaustufe (mit und ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus). Damit wird der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter - gleich ob Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger - unterstützt.
Für Hausanbieter tragen die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen empfehlenden Charakter. Den Unternehmer- und Fachverbänden wird vorgeschlagen, ihren Mitgliedsunternehmen die Anwendung der Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen zu empfehlen.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Die Bundesnotarkammer informiert über wichtige Grundsätze, die beachtet werden müssen.
Informationen der Bundesnotarkammer zum Immobilienkauf:
www.bnotk.de
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei wiegen für die Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl, die nach einem Einbruch auftreten können, meist vielfach schwerer als der rein materielle Schaden. Ein Wohnungseinbruch ist einer psychologischen Studie zufolge eines der einschneidendsten Erlebnisse, die einem Menschen widerfahren kann.
Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Daher ist es für Bauherren bei einem Neubau sinnvoll, frühzeitig in der Planungsphase über technische Möglichkeiten des Schutzes nachzudenken. Aber auch bei bestehenden Immobilien kann eine technische Nachrüstung zu einem erhöhten Maß an Sicherheit führen.
Das Merkblatt für Bauherren, das vom Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Düren verfasst wurde, gibt Ihnen erste Ratschläge und Tipps, wie Sie Ihr Haus wirksam vor einem Einbruch schützen können.
Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link, der Sie auf die Internetseite des Sicherheitsberaters der Polizeidienststelle Düren bringt www.polizei.nrw.de/dueren/.
Eine anschauliche Broschüre zum Thema Einbruchschutz und einen Flyer speziell zu Alarmanlagen können Sie beim Bauberater der Stadt Düren im Bürgerbüro erhalten.