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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Düren

Der Einzelhandel hat nicht nur besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung. Er prägt auch das Bild der Stadt und trägt maßgeblich zur Vitalität und zur Belebung der Innenstädte und der Stadtteilzentren bei. Doch wie in den meisten Städten unterliegt auch die Dürener Einzelhandelslandschaft seit Jahren einem erheblichen Veränderungsprozess.

Veränderungen in der "Einzelhandelslandschaft" haben grundsätzlich auch stadträumliche Auswirkungen und können sich negativ auf die Versorgung in der Stadt und ihre Stadtteile/Ortsteile auswirken. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es hier im Sinne einer gesamtstädtischen Versorgung, steuernd einzuwirken. Dazu stehen den Kommunen planungsrechtliche Instrumentarien zur Verfügung.

Voraussetzung für den wirksamen und rechtsicheren Einsatz der planungsrechtlichen Instrumentarien ist ein vom Rat der Stadt Düren beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept. Das am 24.03.2010 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird derzeit fortgeschrieben.

Mit dem Konzept legt die Stadt Düren ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Der Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt und der Stadtteilzentren kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Attraktivität der Innenstadt soll gesteigert und einem Funktionsverlust, Trading-Down-Effekten und Leerständen entgegengewirkt werden. Ebenso zählt zu einer ausgewogenen Versorgungsstruktur auch die Sicherung und maßvolle Weiterentwicklung einer flächendeckenden, wohnungsnahen Grundversorgung sowie eine gezielte Fortentwicklung der Sonderstandorte für großflächige nicht zentrenrelevante Einzelhandelsangebote.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist vorrangig ein stadtplanerisches/planungsrechtliches Steuerungsinstrument. Es stellt die vorhandene Zentren- und Versorgungsstruktur in Düren dar, legt die zentralen Versorgungsbereiche i.S.d. Baugesetzbuches (BauGB) räumlich und inhaltlich fest und definiert die ortspezifische Liste zentrenrelevanter Sortimente ("Dürener Liste"). Im Sinne eines Stadtentwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB werden Ansiedlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung und den Erhalt der Einzelhandelsstruktur Dürens formuliert. Das Konzept dient damit als Grundlage und städtebauliche Rechtfertigung einer Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels. Doch bietet ein solches Konzept und dessen Anwendung auch Planungs- und Investitionssicherheit für den bereits ansässigen Einzelhandel, ansiedlungswillige Investoren sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Im Folgenden finden Sie den aktuellen Entwurf in der Fassung des Offenlagebeschlusses vom 01.10.2019.

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